Aktenmappe und Stempel

Dienstleistung

Lotterien

Wer eine öffentliche Ausspielung veranstaltet, bedarf einer Einzelerlaubnis, die durch das landesweit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe erteilt wird. Eine Einzelerlaubnis ist jedoch nicht erforderlich, wenn sich der Verein an die vom Regierungspräsidium Karlsruhe erteilte "Allgemeine Erlaubnis" für Veranstaltungen von öffentlichen Ausspielungen hält.

Aufgrund des Gesetzes über Lotterien und Ausspielungen sind öffentliche Lotterien und Ausspielungen rechtzeitig (ca. 3 Wochen) vor Beginn des Losabsatzes bei dem in Baden-Württemberg für die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer zentral zuständigen Finanzamt Karlsruhe-Durlach, Prinzessenstr. 2, 76227 Karlsruhe anzumelden.

Der erforderliche Vordurck ist auch bei den Städten und Gemeinden erhältlich.

Ausnahme von der Pflicht zur Anmeldung besteht, wenn folgende Punkte sämtlich erfüllt sind:

  • Die Ausspielung wird von einem gemeinnützigen Verein durchgeführt.
  • Es werden ausschließlich Sachgewinne ausgeschüttet
  • Der Gesamtwert der Lose (Anzahl der Lose x Einzelpreis) übersteigt nicht den Wert von 650 €.
  • Die sonstigen Voraussetzungen für eine Allgemeinerlaubnis liegen vor (Allgemeine Erlaubnis wird jährlich vom Regierungspräsidium Karlsruhe veröffentlicht).
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Mitarbeiter
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