Bußgelder Stadt - ordnungsrechtlich
Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sind in der Regel als Straftat oder Ordnungswidrigkeit sanktioniert. Auch Städte und Gemeinden sind ermächtigt, im Rahmen von ordnungswidrigen Verstößen gegen verschiedene gesetzliche Bestimmungen nach dem sogenannten Opportunitätsprinzip Ordnungswidrigkeiten einzuleiten. Insbesondere ist die Stadtverwaltung für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen örtliche Satzungen zuständig. Aber auch Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrsordnung im ruhenden Verkehr (Parkverstöße) sowie gegen das Meldegesetz, Personalausweis. und Passgesetz u.a. gehören zum Aufgabenbereich der Bußgeldbehörden der Städte und Gemeinden.
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Sachbearbeiter
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stellv. Leiter Haupt- und Ordnungsamt