Aktenmappe und Stempel

Dienstleistung

Versicherungsangelegenheiten (Haftpflichtschäden)

Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen zu Schaden kommt und der Überzeugung ist, dass hier eine Haftung der Stadt Walldürn in Frage kommt, kann einen Haftpflichtschaden geltend machen. Der Schaden ist der Stadt Walldürn schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigen.

Dabei ist die Angabe folgender Informationen erforderlich:

  • der genaue Schadenort
  • Schadentag und Uhrzeit
  • der Schadenhergang
  • der Schadenumfang
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Mitarbeiter
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Zugehörigkeit zu