Fundsachen
Das Fundrecht dient vor allem dazu, dem Verlierer sein Vermögen zu erhalten. Dieses Ziel verwirklicht der Gesetzgeber durch ein gesetzliches Schuldverhältnis mit Anzeige- und Erhaltungspflichten des Finders.
Daneben soll das Fundrecht auch die Eigentumsordnung bereinigen und zwar durch den originären Eingentumserwerb des Finders der Sachen, deren Eigentümer unbekannt bleibt.
Beachtenswert ist, dass Finderlohn vom Finder verlangt werden kann, nicht muß! Die Höhe des Finderlohnes ist vom Gesetzgeber genau festgelegt:
bis Wert 500,- € : 5 %
vom Mehrwert : 3 %
von Tieren: 1 %
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Leiterin Bürgerbüro / Standesbeamtin
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Sachbearbeiterin
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Sachbearbeiterin / stellv. Ratschreiberin
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Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
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Sachbearbeiter / Ratschreiber
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Sachbearbeiterin
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Sachbearbeiterin
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Sachbearbeiterin
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Verloren & Gefunden | Fundanzeige