Aktenmappe und Stempel

Dienstleistung

An- und Abmeldung von Hunden

Für das Halten eines Hundes gelten die Vorschriften der Hundesteuersatzung in der Fassung vom 24.09.2001; 1. Änderung vom 27.10.2003, 2. Änderung vom 25.10.2010

Anmeldung der Hundehaltung
Steuerpflichtig ist das Halten von über drei Monate alten Hunden. Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Stadt schriftlich anzuzeigen. Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke ausgegeben.

Abmeldung der Hundehaltung
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Das Ende der Hundehaltung ist der Stadt innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Wird ein Hund veräußert, müssen Name und Anschrift des Erwerbers angegeben werden. Die Hundesteuermarke ist an die Stadt zurückzugeben.

Steuersätze
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für

  • den 1. Hund 90 EUR
  • den 2. Hund 180 EUR
  • jeden weiteren Hund 180 EUR

Weitere Informationen erhalten Sie beim Steueramt der Stadt Walldürn oder entnehmen Sie der Hundesteuersatzung.

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