Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist der unverbindliche Bauleitplan der Gemeinde ohne Außenwirkung. Er bildet den Grundlagenplan der gemeindlichen Entwicklung und dient der Gesamtschau der räumlichen Planung einer Gemeinde. Die Bearbeitung erfolgt im Maßstab 1:10.000 und 1:5.000. Der FNP ist Teil des Städtebaurechtes auf der Grundlage des Baugesetzbuches und umfasst einen Entwicklungszeitraum von 10–15 Jahren.
In ihm werden die beabsichtigten baulichen und sonstigen Entwicklungsflächen dargestellt.
Inhalt des Flächennutzungsplanes:
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die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen)
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Flächen für den Gemeinbedarf
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Flächen für den überörtlichen Verkehr / örtliche Hauptverkehrszüge
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Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
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Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen
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Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft
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Flächen, die im Sinne des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind
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Aufschüttungs- und Abgrabungsflächen, Flächen für die Gewinnung von Bodenschätzen
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Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
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Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege / Entwicklung der Landschaft
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Grünflächen wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt-, Badeplätze und Friedhöfe
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Stadterhaltung, Denkmalschutz / Sanierungsmaßnahmen
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Richtfunkstrecken mit Einschränkung der baulichen Höhenentwicklung
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die Grenze des Geltungsbereiches und andere
Der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan, soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodenordnung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.