Grundstücksbewertung
Zur Bearbeitung sind erforderlich:
1) Schriftlicher Antrag (den Antrag können Sie formlos stellen)
2) Grundbuchauszug
3) Einverständniserklärung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht Eigentümer ist.
4) Ggf. anderweiteriger Nachweis über die Antragsberechtigung (Erbnachweis, etc.)
Der Antrag auf Verkehrswertermittlung wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingereicht.
Gutachten können u.a. beantragt werden für bebaute Grundstücke (Einfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Geschäfts-/Wohngrundstücke), für Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, unbebaute Grundstücke (Bauplätze, Rohbauland, Bauerwartungsland, landwirtschaftliche Grundstücke).
Bewertet werden können ebenso Rechte oder Belastungen an Grundstücken, wie z. B. Nießbrauchsrechte, Wohnrechte, etc.
Nicht bewertet werden kann vom Gutachterausschuss der Wert von Forst (Hochbestand). Wenn Sie also ein Verkehrswertgutachten ausschließlich über z. B. ein bewaldetes Grundstück benötigen, so wenden Sie sich bitte entweder an das Forstamt oder einen freien Forstsachverständigen.
Die Gebühren werden aufgrund des Verkehrswertes festgelegt und betragen bei einem Wert bis 25.000 €uro = 200 €uro, bei einem Wert bis 500.000 €uro = 1.200 €uro, bei dazwischen liegenden Werte wird entsprechend gemittelt.