Mobile Bühne
-
Öffentlichkeitsarbeit
Die mobile Bühne wird durch die Stadt Walldürn nach Eingang der Benutzungswünsche an Walldürner Vereine vergeben. Das entsprechende Antragsformular steht zum download bereit. Der Antrag auf Reservierung der mobilen Bühne durch den Verein stellt noch kein Vertrag zur Überlassung dar. Eigenbedarf durch die Stadt Walldürn hat hier Vorrang. Die Stadt Walldürn behält sich den Widerruf einer erteilten Vermietung vor, wenn sich nachträglich Gründe ergeben, bei deren Kenntnis die Vermietung nicht erteilt worden wäre.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie über unseren Mitarbeiter.