Ratschreiberei
Das Grundbuchamt ist zuständig (auszugsweise) für:
- sämtliche Eintragungen in das Grundbuch
- Eigentumswechsel (Auflassungen)
- Grundschulden
- Hypotheken
- Dienstbarkeiten
- Nießbrauch
- Vormerkungen
- Veränderungsnachweise
- Teilungserklärungen
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Kopien
und vieles mehr. Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung!
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Sachbearbeiter / Ratschreiber
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Berichtigung Personendaten
Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie von den Ratschreibern.
Die Erhebung von Gebühren richtet sich nach der Kostenordnung (KostO).
Über Einzelheiten berät Sie unser ServiceTeam gerne!