Ortskenntnisprüfung nach Personenbeförderungsgesetz
Für den Erwerb eines Personenbeförderungsschein (Taxi) ist die Ablegung einer Ortskundeprüfung Voraussetzung. Der Antragsteller muss sich im Rahmen der Prüfung mit der Lage und Bezeichnung der Straßen der Gesamtstadt sowie wichtiger Gebäude und Einrichtungen auskennen.
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stellv. Leiter Haupt- und Ordnungsamt