Wallfahrtsmarkt
Wochenmarkt:
Der Wochenmarkt findet grundsätzlich jeden Samstag auf dem Schlossplatz in Walldürn statt. Fällt der Markttag auf einen Feiertag, so wir der Markt am vorangehenden Wochentag abgehalten.
Die Öffnungszeiten sind auf die Zeit von 07.00 Uhr bis 11.00 Uhr festgelegt.
Auf dem Wochenmarkt der Stadt Walldürn dürfen nur die in § 67 Abs. 1 der Gewerbeordnung festgelegten Waren feilgeboten werden.
Nur von einem durch die Verwaltung zugewiesenen Standplatz dürfen Waren angeboten und verkauft werden. Die Zuweisung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrags und kann für einzelne Tage oder auf Dauer erfolgen, jedoch besteht kein Anspurch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes.
Als Verkaufseinrichtungen auf dem Marktplatz sind nur Verkaufswagen, -anhänger und -stände zugelassen. Sonstige Fahrzeuge dürfen während der Marktzeit auf dem Marktplatz nicht abgestellt werden.
Wallfahrtsmarkt:
Der Wallfahrtsmarkt findet jährlich in der Zeit vom Dreifaltigkeitssonntag (Sonntag nach Pfingsten) bis einschließlich dem 5. Sonntag nach Pfingsten statt.
Der Markt umfaßt Teile des Schlossplatzes, der Burgstraße und der Klosterstraße. Außerhalb des Marktgebietes dürfen keine Verkaufsbuden, Stände, Tische und sonstige Verkaufsvorrichtungen aufgestellt und Waren angeboten werden. Die Zuweisung eines Standplatzes erfolgt auf Antrag, der grundsätzlich schriftlich zu stellen ist, durch das Bürgermeisteramt nach Maßgabe der vom Gemeinderat erlassenen Wallfahrtsmarktordnung.
Anträge auf Zuweisung eines Standplatzes sollten jeweils spätestens zu Beginn des Kalenderjahres gestellt werden, in dem der Markt stattfindet. Die Entscheidung über die Vergabe der Plätze wird im Frühjahr durch den Verwaltungsausschuss des Gemeinderates getroffen.
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Sachbearbeiter