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Dienstleistung

Zisternen

Die Stadt Walldürn weist darauf hin, dass Regenwasseranlagen (Zisternen) zur Brauchwassernutzung im Haushalt oder Betrieb, deren Abwässer in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, der Stadt zu melden sind, da auch diese Abwässer der Gebührenpflicht nach der Abwassersatzung unterliegen. Außerdem besteht für diese Anlagen eine Anzeigepflicht nach der Trinkwasserverordnung beim Gesundheitsamt (Landratsamt). Von der Melde- und Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen sind Eigenwasseranlagen, die ausschließlich der Gartenbewässerung dienen.
Die Betreiber von Regenwasseranlagen zur Brauchwassernutzung im Haushalt (z.B. für Toilettenspülung, Waschmaschine) haben hinsichtlich der Berechnung der Abwassergebühr die Wahl zwischen einer Mengenpauschale je Person/Jahr und der durch Wasserzähler (Nebenzähler) ermittelten Brauchwassermenge.

Insbesondere möchten wir auf folgende Punkte hinweisen:

  • Bei der Installation einer Eigenwasseranlage ist unbedingt auf die Einhaltung der DIN1988 zu achten. Insbesondere darf keine direkte Verbindung zwischen  Trinkwasseranlage und Regenwasseranlage bestehen. Wegen Verwechslungsgefahr sind die Leitungen und Zapfstellen entsprechend den Vorgaben der DIN zu kennzeichnen. Die Installation ist durch einen Fachmann (eingetragenes Installationsunternehmen) auszuführen.
  • Für Wassermengen aus der Eigenwasseranlage, die in einem Haushalt oder Betrieb  verwendet werden, ist eine Abwassergebühr nach der Abwassersatzung der Stadt Walldürn zu zahlen. Zur Ermittlung der maßgeblichen Wassermenge eröffnet die Satzung folgende Möglichkeiten:

    • Einbau einer geeigneten Messeinrichtung
      Die aus dem Wasserspeicher entnommene Wassermenge wird durch einen geeichten Zähler ermittelt.
      Neben der Entnahme aus Ihrem Wasserspeicher ist auch die Trinkwassernachspeisung durch einen Zwischenzähler zu ermitteln.
      Zwischenzähler werden auf Antrag des Grundstückseigentümers von der Stadtwerke Walldürn GmbH  eingebaut, unterhalten und entfernt; sie stehen im Eigentum der Stadtwerke Walldürn GmbH  und werden von ihr abgelesen
       
      Falls Sie sich für den Einbau einer Messeinrichtung entscheiden, bitten wir Sie, uns den Zählerstand bei Einbau (wenn nicht mit Zählerstand -0- beginnend) sowie jährlich zum  15.12. mitzuteilen.

    • Pauschale mit 12 m³ pro Person und Jahr

  • Sollte die Nutzung des aufgefangenen Wassers für gärtnerische oder ähnliche Zwecke erfolgen, also außerhalb des Haushalts, entfällt selbstverständlich eine Gebührenerhebung.


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