Grundstücksteilung
Grundstücke können nach Ihrem Antrag
- geteilt
- als Bestandteil zugeschrieben
oder - vereinigt
werden.
Die Möglichkeiten und weitere rechtliche Prüfungen nimmt Ihr Grundbuchamt in Zusammenarbeit mit Ihnen vor.
Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung (KostO).