Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes erhoben. Besteuerungsgrundlage ist der durch das Finanzamt im Gewerbesteuermessbescheid / Zerlegungsbescheid festgestellte Gewerbesteuermessbetrag / Zerlegungsanteil. Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich durch die Vervielfältigung des Steuermessbetrages / Zerlegungsanteils mit dem vom Gemeinderat festgesetzten Hebesatz.
Der Hebesatz der Stadt Walldürn beträgt derzeit 380 v.H. (Stand 01.01.2010).
Hinweis
Einwendungen, die sich gegen Feststellungen im Gewerbesteuermessbescheid oder im Zerlegungsbescheid richten, sind ausschließlich mit den hiergegen zulässigen Rechtsbehelfen beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen. Bitte beachten Sie dabei die Rechtsbehelfsbelehrung auf diesen Bescheiden.
Vorauszahlungen
Die Vorauszahlungen bemessen sich in der Regel nach der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung unter Berücksichtigung eventueller Hebesatzänderungen ergeben hat. Weichen die Vorauszahlungen von diesem Grundsatz ab, so beruhen sie auf einem vom Finanzamt besonders festgesetzten und Ihnen mitgeteilten Messbetrag / Zerlegungsanteil für Vorauszahlungen oder sie waren wie bisher festgesetzt zu belassen. Weiterhin hat die Stadt die Möglichkeit, die Vorauszahlungen dem Steuerbetrag anzupassen, der sich für den betreffenden Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird.
Bitte geben Sie bei den Überweisungen und Einzahlungen stets das vollständige Buchungszeichen an. Bitte beteiligen Sie sich am Bankeinzugsverfahren.
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Sachbearbeiterin
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Sachbearbeiter