Zwei Atemschutzgeräteträger warten in Ihrer persönlichen Schutzausrüstung auf den Einsatz in einem Industriegebiet.

Anmeldung für die Benutzung der Atemschutzübungsanlage bei der Feuerwehr der Stadt Walldürn

Bitte schauen Sie zunächst in unserem Kalender nach einem passenden Termin für Ihren Durchgang. Unter Umständen ergeben sich Synergieeffekte mit benachbarten Feuerwehren. Füllen Sie bitte im Anschluss unser Formular "Anmeldung für den Streckendurchgang" aus und tragen Sie dort Ihren Wunschtermin ein.


Anmeldung für den Streckendurchgang

Beginn:*

Hinweise zur Benutzung

1. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass an der Atemschutzübung nur teilnehmen darf, wer

  • vor der Benutzung der Anlage eine entsprechende Belehrung unterschrieben hat. Diese wird in der Atemschutzübungsanlage ausgehändigt.
  • eine Atemschutzausbildung nach FwDV7 erfolgreich abgeschlossen hat,
  • im Besitz einer gültigen Eignungsuntersuchung G26.3 ist und das korrekte Alter angegeben hat,
  • zum Zeitpunkt der Übung keine gesundheitlichen Bedenken hat und
  • keinen Bart / keine Kotletten im Bereich der Dichtlinie des Atemanschlusses trägt (vgl. FwDV7). Sollte dies der Fall sein, wird die Person nicht zur jährlichen Fortbildung zugelassen. Es erfolgt keine Erstattung der Entgelte.

 
2. Uns ist klar, dass ein pünktliches und geschlossenes Erscheinen Pflicht ist, da ansonsten kein geregelter Ablauf des Streckendurchgangs gewährleistet werden kann.
 
3. Wir wurden darauf hingewiesen, dass von jedem Teilnehmer folgende Ausrüstungsgegenstände mitzubringen sind:

  • Persönliche Schutzausrüstung (Einsatzkleidung für AGT).
  • Pressluftatmer, Atemanschluss und Druckluftflasche. Sollte es Feuerwehren nicht möglich sein die Gerätschaften mitzubringen, stellen wir diese gegen ein Benutzungsentgelt gerne Leihweise zur Verfügung. Entsprechenden Bedarf bitte im Feld „Hinweis / Mitteilung“ angeben.

 
4. Je Teilnehmer (m/w/d) werden uns folgende Entgelte berechnet:

  • Nutzung der Übungsstrecke: 40,00 Euro
  • Benutzung Pressluftatmer ZAÜ: 34,00 Euro
  • Benutzung Atemanschluss ZAÜ: 20,00 Euro
  • Benutzung Druckluftflasche ZAÜ: 11,00 Euro

 
5. Je Fortbildungstermin können maximal 16 Teilnehmer (m/w/d) gemeldet werden. Die namentliche Erfassung erfolgt am Tag des Streckendurchgangs vor Ort. Maßgebend für die Abrechnung des Nutzungsentgelts zur Inanspruchnahme der Übungsanlage ist die über dieses Formular gebuchte Teilnehmerzahl  je Termin. Jeder Fortbildungstermin kann sich grundsätzlich aus Teilnehmern (m/w/d) verschiedener Feuerwehren zusammensetzen. Weitere gesetzliche Regelungen sind zu beachten.
 
6. Eine etwaige Terminabsage oder Änderung der Teilnehmerzahl ist möglich. Diese kann bis zu zehn Werktagen vorher erfolgen.

Ansprechperson

 
 

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