Drei Würfel auf einem Schreibtisch. Einer mit einem Telefon, ein zweiter mit einem @-Zeichen und der dritte mit der Bildmarke der Stadt Walldürn.

Absonderungsbescheinigung

Arbeitgeber haben bisher im Regelfall eine Absonderungsbescheinigung ihres Personal benötigt, um beim Land Baden-Württemberg eine Entschädigung zu beantragen. Dies wurde nun wesentlich vereinfacht.

Durch die Änderung der Corona-Verordnung Absonderung werden Absonderungsbescheinigungen für positiv getestetet Personen ab dem 03.05.2022 nicht mehr ausgestellt. Für die Beantragung des Verdienstausfalls reicht ein positives PCR- oder Schnelltestergebnis als Nachweis aus. Sollten Sie bereits vor dem 03.05.2022 positiv getestet worden sein und noch eine Absonderungsbescheinigung benötigen, füllen Sie bitte untenstehendes Formular mit Ihren persönlichen Daten aus. Die Absonderungsbescheinigung erhalten Sie dann per E-Mail.

Antrag auf Erteilung einer Absonderungsbescheinigung nach § 7 Absatz 1 Corona-Verordnung Absonderung

Angaben zur Person

(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
 

Angaben zur Absonderung

Ich bin...*
Ich bin...*
 

Für Personen, die eine Freitestung beantragen, gilt: Der Antrag auf Freitestung kann erst gestellt werden, wenn das Freitestungsergebnis vorliegt, da dieses eingereicht werden muss.

Freitestung

für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige nach § 4 Abs. 5 CoronaVO Absonderung
für positiv getestete Personen nach § 3 Abs. 4 CoronaVO Absonderung - zum Zeitpunkt des Abstrichs 48 Stunden symptomfrei
 
maximale Dateigröße: 2 MB
 

Bemerkungen

 

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