Arbeitgeber haben bisher im Regelfall eine Absonderungsbescheinigung ihres Personal benötigt, um beim Land Baden-Württemberg eine Entschädigung zu beantragen. Dies wurde nun wesentlich vereinfacht.
Durch die Änderung der Corona-Verordnung Absonderung werden Absonderungsbescheinigungen für positiv getestetet Personen ab dem 03.05.2022 nicht mehr ausgestellt. Für die Beantragung des Verdienstausfalls reicht ein positives PCR- oder Schnelltestergebnis als Nachweis aus. Sollten Sie bereits vor dem 03.05.2022 positiv getestet worden sein und noch eine Absonderungsbescheinigung benötigen, füllen Sie bitte untenstehendes Formular mit Ihren persönlichen Daten aus. Die Absonderungsbescheinigung erhalten Sie dann per E-Mail.