Aktenmappe und Stempel

Dienstleistung

Bebauungsplan

Im Bebauungsplan wird durch Zeichnung und Texte festgesetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Neben der Art (z.B. Wohngebiet, Mischgebiet) und dem Maß der baulichen Nutzung (Ausmaß der möglichen Bebaubarkeit eines Grundstückes), der Bauweise, überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen werden auch Verkehrsflächen, Grünflächen, Spielplätze und Flächen für Eingriffs-/ Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Der Bebauungsplan wird in der Regel im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1000 erstellt. Der Bebauungsplan besteht aus einem zeichnerischen Teil mit einer Zeichenerklärung, sowie separate Textteile, bestehend aus den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften mit entsprechenden Festsetzungen. Dem Bebauungsplan beigefügt ist eine ausführliche Begründung sowie eventuell vorhandene gutachterliche Fachplanungen wie z.B Grünordnungsplan, Verkehrsgutachten, schalltechnische Untersuchung, Baugrunduntersuchung u.a..

Die Aufstellung und Ausarbeitung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im BauGB vorgeschrieben sind. Hierunter fallen auch die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer sogenannten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden. Weiterhin ist für die Dauer eines Monats eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erforderlich. Hierbei besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme und das Recht Anregungen während der Auslegungsfrist vorzubringen, die in Form einer Stellungnahme fristgerecht abzugeben sind. Das BauGB schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine „ortsübliche Bekanntmachung“ vor.

Diese Bekanntmachungen erfolgen bei der Stadt Walldürn ortsüblich in den beiden Tageszeitungen „Fränkische Nachrichten“ und „Rhein-Neckar-Zeitung“. Der Bebauungsplan wird in den kommunalen Gremien beraten und im Gemeinderat als Satzung beschlossen.

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