Adoption
Die Annahme als Kind wird in Deutschland durch das Vormundschaftsgericht ausgesprochen.
Zuständig für die Bearbeitung eines Adoptionsantrages ist das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis.
Die Annahme als Kind wird in Deutschland durch das Vormundschaftsgericht ausgesprochen.
Zuständig für die Bearbeitung eines Adoptionsantrages ist das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis.