Aktenmappe und Stempel

Dienstleistung

Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof

Gemäß § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Walldürn benötigen Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende für die Tätigkeit auf dem Friedhof eine vorherige Zulassung durch die Stadt Walldürn.

Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins, der bei der Gemeinde schriftlich zu beantragen ist.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Kosten/Leistung

Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern
Genehmigungszeitraum 2 Jahre:     60,00 €

Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege

Genehmigungszeitraum 2 Jahre:     60,00 €

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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