Aktenmappe und Stempel

Dienstleistung

Wahlen

Die Stadt ist als Wahlbehörde für die Vorbereitung und Durchführung allgemeiner Wahlen zuständig:

Wahl zum Deutschen Bundestag
Wahlperiode 4 Jahre

Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg
Wahlperiode 5 Jahre

Wahl zum europäischen Parlament
Wahlperiode 5 Jahre

Kommunalwahlen

  • Bürgermeisterwahl
    Amtszeit 8 Jahre
  • Wahl der Gemeinderäte
    Amtszeit 5 Jahre
  • Wahl der Ortschaftsräte
    Amtszeit 5 Jahre
  • Wahl der Kreisräte
    Amtszeit 5 Jahre
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Mitarbeiter
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Zugehörigkeit zu