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Dienstleistung

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung im Verbandsgebiet des GVV Hardheim-Walldürn und in anderen Orten geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen. Anträge können von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.

Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien. Im weiteren Verlauf sind dann die Regierungspräsidien bei kommunalen und privaten-wohnraumbezogenen Projekten für die Bewilligung sowie die Landeskreditbank, Bereich Wirtschaftsförderung, für die Auszahlung und Abrechnung zuständig. Gewerbliche Projekte werden nach Einplanung von der Landeskreditbank bewilligt und abgerechnet.

Hinweise zur Antragstellung:

Die ausgefüllten Anträge sind über die jeweilige Gemeinde bzw. bei Ansiedlung im Verbandsindustriepark über den GVV Hardheim-Walldürn einzureichen und werden dann an das Landratsamt Neckar-Odenwald weitergeleitet. Die Anträge müssen bis zu bestimmten Stichtagen dem Landratsamt vorliegen. Diesbezüglich besuchen Sie bitte die Seite http://www.rp.baden-wuerttemberg.de. Dort finden Sie das Dokument ELR-Ausschreibung mit den für Sie wichtigen Informationen und Stichtagen und erhalten auch alle Vordrucke.

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