Aktenmappe und Stempel

Dienstleistung

Telefongebühren -Ermäßigung

Die Deutsche Telekom gewährt bestimmten Personengruppen einen Sozialtarif auf die Entgelte für bestimmte Verbindungen im T-Net.
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Verfahrensablauf

Die soziale Vergünstigung erhalten Sie, wenn Sie

  • von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind. Anstelle des Befreiungsbescheides kann auch der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF vorgelegt werden.
  • Bezieher von BAföG sind.

Es muss ein formeller und formgebundener Antrag gestellt werden. Dieser kann auch bei den Kundenniederlassungen der Deutschen Telekom gestellt werden.

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Frist/Dauer
Die Befreiung kann generell erst ab dem Folgemonat der Antragstellung erfolgen.
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