Aktenmappe und Stempel

Dienstleistung

Namensänderung

Das deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuchs umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Sie hat Ausnahmecharakter und darf nicht dazu dienen, die Grundsätze des deutschen Namensrechts zu unterlaufen.

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Verfahrensablauf

Wann kann ich ändern lassen?

Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, zu dem gewünschten Namen zu kommen (z.B. kann eine geschiedene Frau durch einfache Namenserklärung ihren Geburtsnamen wieder annehmen).
Wenn der Antragsteller Deutscher oder Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder Asylberechtigter mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist.
Wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung überwiegt gegenüber den etwa entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter und den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die soziale Ordnungsfunktion des Namens und das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens gehören.

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Kosten/Leistung

Die Gebühr für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung wird errechnet aus dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller und dessen wirtschaftlichen Verhältnissen.