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Dienstleistung

Abwasserbeiträge

Allgemeine Informationen
Die Stadt Walldürn erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen erhoben.

Für die Erhebung des Abwasserbeitrags gelten die Vorschriften des § 10 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) und der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Walldürn vom 27.11.2000; 1. Änderung vom 27. Oktober 2003. Nach der Satzung der Stadt Walldürn sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten von Grundstücken verpflichtet, Beiträge zur Herstellung der ihren Grundstücken dienenden unterirdischen Abwasserkanälen und für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks zu leisten. Die Beitragsschuld entsteht im Regelfall, sobald das Grundstück an die Abwasseranlage angeschlossen werden kann.

Beitragsschuldner
Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Der Erbbauberechtigte ist an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.

Beitragsmaßstab
Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (siehe § 26 der AbwS) mit dem Nutzungsfaktor (siehe § 27 der AbwS).

Beitragssatz
Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus
Teilbeiträgen je m² Nutzungsfläche

  1. für den öffentlichen Abwasserkanal 2,45 €
  2. für den mechanischen und biologischen
    Teil der Klärwerks 1,25 €
  3. weitere Teilbeiträge bleiben vorenthalten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Rechnungsamt der Stadt Walldürn oder können Sie der Abwassersatzung der Stadt Walldürn entnehmen.

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