Bürgermeister und Gemeinderat sind nach der Gemeindeordnung die Organe der Stadt.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Gemeinde nach außen.
Bürgermeister und Gemeinderat legen die kommunalpolitischen Grundsätze für die Entwicklung der Stadt fest.